Eintrittskonditionen
Vor dem erstmaligen Eintritt muss sich jede*r Nutzer*in über ein Anmeldeformular registrieren lassen sowie die gültige Benutzungsordnung und die jeweils gültige Preisliste anerkennen (Preisänderungen möglich). Mit der Bezahlung des Eintrittspreises wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Einzeleintrittskarte ist den gesamten Tag gültig und verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen der Anlage. Aufgrund von Veranstaltungen, Routen- und Boulderbau, Sanierungsmaßnahmen etc. kann es vereinzelt zu Sperrungen von Teilbereichen oder der gesamten Anlage kommen. Sichern sowie die Nutzung der Selbstsicherungsautomaten gelten als Klettern, daher wird der gleiche Eintritt erhoben. Die aufsichtspflichtige Begleitperson von Minderjährigen hat immer den zutreffenden Tarif nach Status zu entrichten.
1DAV Verbundsektionen
Zu den Alpenvereinssektionen im Verbund zählen die Mitgliedssektionen der Trägervereine der Kletter- und Boulderzentren im Verbund. Die Mitglieder der DAV-Verbundsektionen sind zum Erwerb der Verbund-Vorteilsangebote berechtigt.
Im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-West in Gilching nur Mitglieder der Sektion München und Plus-Mitglieder der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e.V. – Link zu den DAV Sektionen
Im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd in Thalkirchen und München-Nord in Freimann nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des DAV Kletter- und Boulderzentren München e.V. – Link zu den DAV Sektionen
Im DAV Kletter- und Boulderzentrum Oberbayern-Süd in Bad Tölz nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des Trägervereins DAV Kletter- und Boulderzentrum Oberbayern Süd e.V. Link zu den DAV Sektionen.
Die Anlagenbetreiber im Kletteranlagenverbund gewähren – ohne Rechtsanspruch – den Inhabenden einer Mitgliedschaft bei einer Verbundsektion ein exklusives Vorteilsangebot nach den Bedingungen in der folgenden Übersicht.

2Sonstige DAV Sektionen
Diese umfassen alle anderen Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie ausländische Alpenvereine mit Gegenrecht. Bei beiden genannten Eintrittskategorien darf der ermäßigte Tarif nur gegen Vorlage eines gültigen DAV-Ausweises (oder eines Mitgliedsausweises eines ausländischen Alpenvereins mit Gegenrecht) und eines gültigen Lichtbildausweises (sofern kein Bild in der EDV hinterlegt ist) gewährt werden.
3Trainer*in, Jugendleiter*in, Mitglied der Bergwacht, Bergführer*in
Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises als: DAV Kletterbetreuer*in, DAV Trainer*in A / B / C, DAV Routenbauer*in, DAV Wanderleiter*in, DAV Jugendleiter*in, DAV Familiengruppenleiter*in, staatlich geprüfte*r Ski- und Bergführer*in (VDBS), Bergwanderführer*in oder Kletterlehrer*in (VDBS), Mitglied der Bergwacht (keine Anwärter*innen).
4 Nur Bouldern Voraussetzung für die Gewährung des Tarifes „Nur Bouldern“ ist die Zustimmung zur Speicherung eines Lichtbildes in der EDV. Eine Zuwiderhandlung (Seilklettern oder Klettern am Selbstsicherungsautomaten trotz bezahlten Bouldertarifs) wird mit einer erhöhten Eintrittsgebühr von 100,– € geahndet. Bei wiederholter Missachtung wird ein Nutzungsverbot im Verbund ausgesprochen. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt!
5 Gruppen
- Schulklassen (unter Leitung einer befugten Lehrkraft mit offiziellem Schreiben der Schule, ist bei jedem Eintritt vorzuzeigen, Montag – Freitag von 7:00 – 16:00 Uhr, Samstag ganztags, nicht an Sonn- und Feiertagen)
- Ausbildungskurse der JDAV und des DAV-Bundesverbandes zum Trainer*in A / B / C oder Jugendleiter*in mit offiziellem Schreiben des Verbandes. (Montag – Freitag von 7:00 – 16:00 Uhr, Samstag ganztags, nicht an Sonn- und Feiertagen)
- Kinder-, Jugend- und Familiengruppen, Jungmannschaftsgruppen von DAV-Sektionen im Verbund sowie Kinder-, Jugend- und Familienkurse von DAV-Sektionen im Verbund.
- Sozial bedürftige Gruppen und Behindertengruppen (nur auf schriftlichen Antrag, per E-Mail)
Gruppenveranstaltungen
Für Teilnehmer*innen und Leiter*innen wird generell der gleiche Eintritt erhoben, es sei denn, es bestehen weiterreichende Ermäßigungen über die exklusiven Vorteilsangebote für DAV Verbundmitglieder.
Achtung: Gruppen benötigen bei minderjährigen Teilnehmenden prinzipiell das Formblatt „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen”, welches vom / von der Organisationsleiter*in abzustempeln, zu unterschreiben und einmalig pro Kalenderjahr im Original beim Eintritt abzugeben ist. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen zudem das Anmeldeformular für Minderjährige.
Kinder-, Jugend- und Familiengruppen, Jungmannschaftsgruppen sowie Kinder-, Jugend- und Familienkurse von DAV-Sektionen im Verbund
Diese umfassen alle regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen von Kinder-, Jugend- und Familiengruppen und Jungmannschaftsgruppen der Alpenvereinssektionen im Verbund sowie einmalig stattfindende Kinder-, Jugend- und Familienkurse von Alpenvereinssektionen im Verbund, jeweils unter Leitung eines / einer befugten DAV Leiters / Leiterin mit gültigem JL / Trainer*in A / B / C / FML-Ausweis. Darüber hinaus muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, dass es sich bei der Veranstaltung am konkreten (!) Gruppen- oder Kurstag um eine Sektionsveranstaltung handelt. Geeignete Nachweise sind z.B. Kopie des offiziellen Gruppenprogramms aus einer Sektionspublikation, aus einem Gruppenfaltblatt oder Ausdruck des entsprechenden Eintrags auf der Homepage der betroffenen Sektion, Kursbuchungsnummer der Sektion. Für Kinder unter 14 Jahren gilt dabei der kostenfreie Eintritt im Rahmen des Familientarifs, sofern ein*e Erziehungsberechtigte*r ebenfalls Teilnehmer*in der Gruppe / des Kurses ist.
Sozial bedürftige Gruppen und Behindertengruppen Hier kann der Vorstand nur auf schriftlichen Antrag per E-Mail hin nach Prüfung des Sachverhaltes einen Sondertarif gewähren. Dies erfolgt immer schriftlich, diese Schreiben müssen an der Kasse vorgelegt werden.
Stand: 01.01.2026. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten!